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Unsere Partei lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren.
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Satzung
Wir haben unsere Ziele immer klar vor Augen!
Und damit Sie auch für Außenstehende transparent sind, haben wir unsere Zielsetzungen und den Weg dorthin in folgender Satzung festgehalten.
SATZUNG der
KBJP
Königlich-Bayerische-Josefspartei®
Stand: 1. Juni 2009
Präambel:
In einer schweren Zeit, in der Gewalt und Unrecht immer mehr die Macht ergreifen, in der Vergewaltigung, Mord und Totschlag an der Tagesordnung sind, haben sich aufrechte, g’standene, verantwortungsbewußte bayerische Bürger zusammengefunden, um alte Sitten, alten Brauch und alte Feiertage zu pflegen und zu bewahren.
In einer Zeit, in der selbst höchste kirchliche Stellen an den eigenen Heiligen zweifeln und die diesen zu Ehren eingeführten und jahrhundertelang gefeierten Feiertage einfach abschaffen, soll es Zweck und Ziel der
“Königlich-Bayerischen-Josefspartei” (KBJP)
sein, dem überlieferten Brauch, dem alten Glauben an die alten Feiertage wieder zu ihrem Recht zu verhelfen und insbesondere diese Feiertage wieder einzuführen.
Eingedenk ihrer großen Verantwortung gibt sich die Partei die nachstehende Satzung:
§ 1 Parteiname und Sitz
Die Partei führt den Namen“Königlich Bayerische Josefs Partei®” kurz “KBJP”.
Sitz der Partei ist im “Turm zum Goldenen Frieden”, Josefsplatz 1, 86551 Aichach.
§ 2 Ziel der Partei
Wichtigstes Ziel der Partei ist es, den Josefstag am 19. März wieder als Feiertag einzuführen und ihn sowohl vor als auch nach der zu erreichenden Einführung als Feiertag gebührend zu begehen bzw. zu feiern.
§ 3 Organe der Partei
Organe der Königlich-Bayerischen-Josefspartei sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
§ 4 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Parteivorsitzenden. Parteivorsitzender ist der jeweilige Vorstand der Damischen Ritter, Aichach.
§ 5 Mitgliederversammlung, Parteitag
Die ordentliche Mitgliederversammlung, das ist der Parteitag, tagt jährlich einmal. Alle Mitglieder erhalten hierzu eine Einladung, in welcher der genaue Termin bekanntgegeben wird.
§ 6 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
Zur Zuständigkeit der Mitgliederversammlung gehören folgende Punkte:
1. Entgegennahme des Berichtes des Parteivorsitzenden über die Aktivitäten der Partei.
2. Beschlußfassung über Angelegenheiten, welche der Mitgliederversammlung durch den Parteivorsitzenden zur Entscheidung vorgelegt werden.
§ 7 Vertretung
Der Parteivorsitzende vertritt die Partei nach außen.
§ 8 Beschlußfassung
Beschlüsse faßt der Parteivorsitzende einstimmig.
§ 9 Mitgliedervoraussetzungen
Ordentliches Mitglied der KBJP kann jede Person beiderlei Geschlechtes werden, die unbescholten, bayerischen Geblüt’s oder dem Stamme der Bayern und dessen Gebräuchen zugetan ist.
Juristische Personen können ebenfalls Mitglied der Partei werden.
§ 10 Mitgliedsaufnahme
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach Anmeldung und Bezahlung des Beitrags durch Beschluß des Parteivorsitzenden. Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis.
§ 11 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlöscht durch:
a. Nichtfeiern des Josefitages
b. Nichtbezahlung des Beitrages
c. Austritt
d. Tod
§ 12 Mitgliedsbeitrag
Um weiten Teilen der Bevölkerung den Beitritt zu ermöglichen, wird ein Jahresbeitrag von Euro 1,- (in Worten: Ein Euro) erhoben. Jedes Mitglied muss beim Eintritt (Überweisung* im Voraus) einen Beitrag entrichten, der mindestens der voraussichtlichen Lebenserwartung entspricht (Mindestens aber 10,- Euro).
§ 13 Vermögen der Partei
Bei Auflösung der Partei fällt das Vermögen dem “Turm zum Goldenen Frieden” und somit den DaRi, Aichach zu.
§ 14 Rechte, Pflichten, Schlußbetrachtung
Mitglieder der KBJP sind berechtigt, als zweiten Vornamen den Namen “Josef”, “Josefa” bzw. “Josefine” zu führen.
Oberstes Ziel muß es sein, immer wieder auf das Leben und Werk des Namenspatrons hinzuweisen. Seine Hingabe, sein Opferwille und sein Handwerkerfleiß muß an allen deutschen Schulen den kommenden Geschlechtern als Beispiel dargestellt werden.
Ob sich die KBJP an künftigen Wahlen beteiligt und die Aufstellung von eigenen Kandidaten für Bundestags-, Landtags-, Kreistags- sowie Kommunalwahlen anstrebt, entscheidet der Parteivorsitzende.
Sollte die Wiedereinführung des Josefitages am Widerstand Berlins oder Brüssels scheitern, so wird die Trennung Bayerns von Deutschland und Europa die unvermeidliche Forderung der KBJP sein.
*Bankverbindung: Kontonummer: 445460 BLZ: 720 512 10 bei der Stadtsparkasse Aichach
KBJP Königlich-Bayerische-Josefspartei®